AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen.
- Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Internetdienstleistungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Helge Christian Schacht Internetservice mit Geschäftssitz in Bargfeld-Stegen (H.C. Schacht) und deren Kunden. Sie sind Grundlage aller Lieferungen und Leistungen von H.C. Schacht an ihre Kunden. Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von H.C. Schacht zwischen deren Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter. Insbesondere gelten bei Domainregistrierungsverträgen die Bedingungen des jeweiligen Network Information Center (NIC). Des weiteren gelten daneben Geschäftsbedingungen von Drittanbietern aus dem Ausland, soweit ein Vertragsverhältnis mit einem solchen ausländischen Drittanbieter eingegangen wurde. AGB des Kunden, die von den vorliegenden von H.C. Schacht abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, H.C. Schacht hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Geltung der vorliegenden AGB wird insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen, dass H.C. Schacht in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Geltung ausländischen Rechts Für den Fall, dass die Parteien einen Vertragsgegenstand vereinbaren, der einen Bezug zu einem Drittland aufweist, verpflichtet sich der Kunde, die anwendbaren rechtlichen Bestimmungen dieses Drittlandes ebenfalls zu beachten. Ein Bezug zu einem Drittland ist insbesondere dann gegeben, wenn sich beim Webhosting der Server-Standort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet oder wenn der Kunde für seine Website eine Software einsetzt, für deren Lizenzierung er mit dem Lizenzgeber die Anwendbarkeit des Rechts eines Drittlandes vereinbart hat.
- Zustandekommen von Verträgen Ein Vertrag mit H.C. Schacht kommt stillschweigend zustande, wenn dieser auf ein Angebot des Kunden Erfüllungshandlungen unternimmt. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen von H.C. Schacht sind als Aufforderungen, ein Angebot abzugeben, zu verstehen und sind unverbindlich. Preise unterliegen der Änderung, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Als sachliche Gründe kommen insbesondere Gebührenerhöhungen des NIC in Betracht. Haben diese Änderungen wesentlichen Einfluss auf die Kalkulation des Kunden, steht diesem ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu, das er spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung geltend zu machen hat.
- Domainregistrierung Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrags. H.C. Schacht kann auf Wunsch des Kunden die Übermittlung seines Registrierungsauftrags als Erklärungsbote übernehmen. In diesem Falle trägt der Kunde die Gefahr der richtigen und rechtzeitigen Übermittlung der Erklärung.
- Passwort Der Kunde erhält für den Zugang zu seinem Datenmaterial eine Nutzerkennung und ein Passwort. Der Kunde haftet für alle Schäden in Zusammenhang mit dem ihm zugegangenen Passwortes. Er hat das Paßwort geheim zu halten. Bei begründetem Verdacht von Sicherheitsverletzungen kann der Kunde die Änderung eventuell eingerichteter Paßworte bei H.C. Schacht beantragen.
- Vertragliche Hauptpflichten
- Der Kunde ist verpflichtet, keine politisch extremistischen, religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen.
- Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die straf- und nebenstrafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Der Kunde ist verpflichtet, keine pornografischen Inhalte bereitzustellen.
- Bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln.
- Folgen der Verletzung einer Hauptpflicht Verstößt der Kunde gegen eine unter Ziffer 6.1 bis 6.5 genannte Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des H.C. Schacht entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von H.C. Schacht von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von H.C. Schacht, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
- Vertragsdurchführung Für technische und sonstige Störungen, die sich dem Einflussbereich von H.C. Schacht entziehen, wie Störungen der Internetinfrastruktur durch nationale und internationale Netzwerkbetreiber oder solche, die durch Kundenfehler hervorgerufen wurden, ist eine Haftung von H.C. Schacht ausgeschlossen.
- Elektronische Kommunikation Dem Kunden ist bewusst, dass unverschlüsselte elektronische Kommunikation grundsätzlich nicht vertraulich ist. Er übernimmt daher bei Nutzung dieser Kommunikationsform das Risiko des Ausspähens von Daten durch Unbefugte.
- Sicherungskopien Der Kunde erstellt von dem Datenmaterial, das er an H.C. Schacht übermittelt, Sicherungskopien.
- Widerrufsrecht Neukunden steht ein 30tägiges Widerrufsrecht zu, wenn sie mit den Leistungen von H.C. Schacht unzufrieden sind. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Passwort- und/oder Bestätigungsinformationen über den Vertragsgegenstand beim Kunden. Im Falle der elektronischen Übermittlung dieser Informationen gilt als Machtbereich des Kunden auch die Vorrichtung eines Dritten, in der die Information gespeichert und für den Kunden abrufbar ist, so dass dieser einen unmittelbaren Zugriff auf die Information nehmen kann. Ein Neukunde ist ein Kunde, der erstmals mit H.C. Schacht eine vertragliche Beziehung eingeht. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen schriftlich erklärt werden. Bereits entrichtete Zahlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag werden erstattet. Einmalige Einrichtungsgebühren, sowie Gebühren, die von dem jeweiligen NIC erhoben werden, sind von der Garantie ausgenommen.
- Zahlungspflicht, Zahlungsweise Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen monatlich im voraus. Abweichungen hiervon können vereinbart werden. Hatte es H.C. Schacht auf Wunsch des Kunden übernommen, einen Registrierungsauftrag des Kunden für einen Domainnamen unter der Toplevel-Domain (TLD) “.de” zu übermitteln, ruht die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber der DeNIC eG mit Sitz in Frankfurt am Main, solange H.C. Schacht die Gebühren der DeNIC eG ordnungsgemäß zahlt. Diese ordnungsgemäße Zahlung ist abhängig von einer entsprechenden ordnungsgemäßen Zahlung des Kunden gegenüber H.C. Schacht. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten bei der Zahlung der Gebühren der DeNIC eG durch den Kunden an H.C. Schacht kommen, ist dieser berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von sieben Tagen die Zahlung für eine Domain einzustellen. Die Zahlungspflicht des Kunden gegenüber der DeNIC eG lebt dann auf. Die Zahlung erfolgt im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens. Bei anderen Zahlungsweisen ist H.C. Schacht berechtigt, wegen des erhöhten Aufwands eine Aufwandspauschale pro Buchungsvorgang zu erheben. Die Höhe der Aufwandspauschale wird dem Kunden gesondert schriftlich mitgeteilt. Die Annahme von Schecks erfolgt erfüllungshalber.
- Fälligkeit, Prüfungspflicht des Kunden, Rügepflicht des Kunden Rechnungen von H.C. Schacht sind 7 Tage nach dem Rechnungsstellungsdatum zur Zahlung fällig. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Der Kunde hat die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber H.C. Schacht zu erheben.
- Sperrung H.C. Schacht ist nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren, falls die Frist fruchtlos verstreicht. Im Falle einer Sperrung hat der Kunde, je nach Vertragsgegenstand, keinen Zugriff auf Internet-Dienste über seinen Account bei H.C. Schacht. Ist der Vertragsgegenstand ein Dedicated Server, so wird dieser heruntergefahren. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von H.C. Schacht vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben. Zur Sperrung berechtigt insbesondere
- ein Verstoß gegen die Pflicht aus Ziffer 6.1 bis 6.5, oder
- die nicht fristgerechte Zahlung einer Rechnung, oder
- der Verdacht einer Rechtswidrigkeit der Inhalte des Datenmaterials des Kunden oder die Behauptung einer Verletzung von Rechten Dritter, nachdem der Kunde hierüber informiert wurde, oder
- die missbräuchliche Nutzung der Infrastruktur. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde
- nicht angeforderte elektronische kommerzielle Kommunikationen übermittelt (Spam-Mail), oder
- nicht angeforderte elektronische Kommunikationen in Form von Massensendungen auch ohne Werbezwecke übermittelt (Junk-Mail), oder
- im Rahmen des jeweiligen Vertrages Software, wie z.B. auch Scripte verwendet, die das Betriebsverhalten der Infrastruktur beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen geeignet ist. Die Sperrung wird aufrechterhalten, um die Haftung von H.C. Schacht zu vermeiden, bis der Kunde die Rechtmäßigkeit der Inhalte darlegt oder gegebenenfalls beweist. Das gleiche gilt bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Eine Sperrung ist nur bei offensichtlich unbegründeten Abmahnungen Dritter ausgeschlossen.
- Löschung des Datenmaterials des Kunden Bleibt der Kunde auch während der Zeit der Sperrung mit der Zahlung einer fälligen Forderung in Verzug, ist H.C. Schacht ohne vorherige Ankündigung berechtigt, das Datenmaterial des Kunden zu löschen und den verfügbar werdenden Vertragsgegenstand anderweitig zu verwenden.
- Vertragsbeendigung Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Ordentliche oder außerordentliche Kündigungen berühren den Domainregistrierungsvertrag nicht.
- Ordentliche Kündigung Ein unbefristeter Vertrag ist ohne Einhaltung einer besonderen Frist von beiden Seiten jeweils zum Ende des Folgemonats kündbar. Ein befristeter Vertrag über ein Jahr ist frühestens zum Ablauf der Jahresfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Jahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.
- Außerordentliche Kündigung H.C. Schacht ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde die in Ziffer 6.2, 6.3 oder 6.4 genannten Pflichten schuldhaft verletzt, oder
- der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon im Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der der Vergütung für zwei Monate entspricht und der Kunde diese Verspätung verschuldet hat, oder
- der Kunde schuldhaft falsche Angaben gemacht hat, die die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und H.C. Schacht sowie diejenigen zu Drittanbietern betreffen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von H.C. Schacht zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, oder
- der Kunde die Infrastruktur verwendet, um rechtswidrige Inhalte gemäß 6.2 oder 6.3 bereitzuhalten, auch wenn diese noch nicht verbreitet wurden.
- Außerordentliche Kündigung nach erfolgter Abmahnung Eine außerordentliche Kündigung kann nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung erfolgen, wenn der Kunde die in Ziffer 6.1 genannte Pflicht schuldhaft verletzt und nach Fristablauf das beanstandete Verhalten weiter aufrecht erhält.
- Haftung von H.C. Schacht Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von H.C. Schacht zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die Zuteilung eines Domainnamens ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Missbräuche, die aus der unberechtigten Verwendung von Nutzerkennung und Passwort des Kunden resultieren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde sie verschuldet hat. Im übrigen haftet H.C. Schacht nur für die aus der Verletzung von Kardinalpflichten entstehenden Schäden, die von H.C. Schacht, seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Höhe nach ist die Haftung für unvorhersehbare Exzessrisiken ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Änderung der AGB H.C. Schacht ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so entfalten die neuen AGB entsprechend der Ankündigung auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse Wirksamkeit. Widerspricht der Kunde innerhalb der gesetzten Frist, so hat H.C. Schacht das Recht, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen gelten sollen.
- Leistungsort Leistungsort aller Lieferungen und Leistungen der H.C. Schacht Internetservice ist Bargfeld-Stegen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand Für alle Ansprüche aus und auf Grund der vertraglichen Beziehungen zwischen H.C. Schacht und dem Kunden einschließlich Scheck- und Wechselklagen sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebender Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Oldesloe, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Stand: 04/2002